Wandern in den Bergen wird immer beliebter. Immer mehr Menschen wollen in den Genuss der Bergwelt kommen. Dabei ist oft auch der geliebte Hund mit dabei. Doch das kann zu Problemen führen, speziell dann, wenn die Erholung Suchenden keine Bergerfahrung haben.
In den Medien macht gerade das „Kuh-Urteil“ Schlagzeilen. Im Pinnistal wanderte im Jahr 2014 eine Urlauberin mit ihrem Hund auf einem Almweg. In der Nähe weidete eine Kuhherde, in der auch Mutterkühe mit Kälbern waren. Die Mutterkühe gingen auf den Hund und die Urlauberin los. Dabei wurde die Urlauberin leider so schwer verletzt, dass sie verstarb. Laut dem unserer Kanzlei vorliegenden Urteil wurde nun den Hinterbliebenen Schadenersatz zugesprochen. Begründet wurde dies damit, dass der Bauer die Weidefläche gegenüber dem Wanderweg nicht entsprechend abgezäunt habe. Die Aufregung ist nun groß. Werden nun sämtliche Wanderwege zugesperrt? Ist eine Bewirtschaftung der Almen im herkömmlichen Sinne noch möglich? Eifrig wird nach Lösungen gesucht.
Was der öffentlich geführten Diskussion aber nur selten zu entnehmen ist, ist der Umstand, dass es mit dieser konkreten Kuhherde nicht nur diesen einen – tragischen verlaufenen – Vorfall gegeben habe, sondern bereits mehrere und dies über einen längeren Zeitraum. Darüber hinaus sei der Bauer über die erhöhte Aggressivität seiner Kühe in diesem Jahr informiert gewesen. Und zudem befand sich die Weide auch noch in unmittelbarer Nähe einer äußerst stark frequentierten Alm, wodurch jedenfalls mit direkten Begegnungen mit den Kühen zu rechnen war. Letztlich also war Grund für die Haftung des Bauern, dass er trotz Wissens der Gefährlichkeit seiner Mutterkühe zum Schutz ihrer Kälber keine Abzäunung der Weidefläche vom Wanderweg gemacht hat.
Ob von diesem Sonderfall Rückschlüsse auf die Allgemeinheit gezogen werden können, wird sich zeigen, ist aber vorsichtig zu sehen. Im Übrigen ist auch davon auszugehen, dass das Urteil bekämpft werden wird. Es wird sich zeigen, wie die höheren Instanzen den Fall beurteilen werden.